Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.02.1988 - 5 U 538/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3713
OLG Koblenz, 11.02.1988 - 5 U 538/87 (https://dejure.org/1988,3713)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.02.1988 - 5 U 538/87 (https://dejure.org/1988,3713)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Februar 1988 - 5 U 538/87 (https://dejure.org/1988,3713)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,3713) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitgegenstand bei Verfahren über den Zugewinnausgleich und bei Verfahren über die Erträge aus dem gemeinsamen Vermögen; Anspruch eines Teilhabers auf einen seinem Anteil entsprechenden Bruchteil der Früchte; Auslösen von Entschädigungsansprüchen gegen den anderen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1414
  • FamRZ 1989, 85
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80

    Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.1988 - 5 U 538/87
    Soweit die Klägerin aus dem Gemeinschaftsverhältnis anteilige Ansprüche gemäß §§ 743 Abs. 1, 745 Abs. 2 BGB herleitet, kann sie - entgegen der Ansicht des Beklagten - auch unmittelbar auf Zahlung klagen (BGH NJW 1982, 1753 f; Staudinger-Huber, BGB, 12. Aufl., § 743 Anm. 11, 12, 15).

    Für Ansprüche auf Nutzungsentschädigung hinsichtlich der Ehewohnung in O. ist ferner die Zuständigkeit des Prozeßgerichts gegeben (BGH NJW 1982, 1753; NJW 1986, 1339) und nicht diejenige des Familiengerichts.

  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 83/84

    Berücksichtigung der alleinigen Benutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.1988 - 5 U 538/87
    Für Ansprüche auf Nutzungsentschädigung hinsichtlich der Ehewohnung in O. ist ferner die Zuständigkeit des Prozeßgerichts gegeben (BGH NJW 1982, 1753; NJW 1986, 1339) und nicht diejenige des Familiengerichts.

    Verzichtet ein Miteigentümer - wie hier: Nutzungswert monatlich 1.000,00 DM - freiwillig auf die Nutzungsmöglichkeit aus dem gemeinsamen Eigentum, so löst dies nicht ohne weiteres Entschädigungsansprüche gegen den anderen allein nutzenden Miteigentümer aus (vgl. BGH NJW 1983, 1845/1847; BGH NJW 1986, 1339 f).

  • BFH, 13.05.1980 - VIII R 75/79

    Wirksame Bestellung eines Nießbrauchs durch Eltern zugunsten ihrer minderjährigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.1988 - 5 U 538/87
    Ein Nießbrauchsrechts ist daher nicht wirksam entstanden (vgl. BFH NJW 1981, 141; Palandt, BGB, 46. Aufl., § 107 Anm. 2 a, aa).
  • BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82

    Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.1988 - 5 U 538/87
    Verzichtet ein Miteigentümer - wie hier: Nutzungswert monatlich 1.000,00 DM - freiwillig auf die Nutzungsmöglichkeit aus dem gemeinsamen Eigentum, so löst dies nicht ohne weiteres Entschädigungsansprüche gegen den anderen allein nutzenden Miteigentümer aus (vgl. BGH NJW 1983, 1845/1847; BGH NJW 1986, 1339 f).
  • OLG Naumburg, 26.03.1999 - 3 AR 2/99

    Gerichtliche Zuständigkeit für Zuweisung der Ehewohnung getrenntlebender Eheleute

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen auch vielfach das Streitgericht für zuständig gehalten, insbesondere dann, wenn die Parteien sich bereits über den Auszug eines Ehegatten geeinigt hatten (BGH, FamRZ 1986, 436 f.), wenn einer der Ehegatten die Ehewohnung freiwillig verlassen hat (OLG Koblenz, FamRZ 1989, 85 f) oder wenn nach einer Einigung darüber, welcher der Ehegatten die Wohnung übernimmt, lediglich über Ausgleichsansprüche für die Vergangenheit gestritten wird (OLG Hamburg, FamRZ 1982, 941; so auch: Fehmel, HausratsV, § 1 Rn. 5).
  • KG, 03.09.1996 - 19 WF 2006/96

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung im Fall von Miteigentum der Eheleute an der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht